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Webinar: Bewertung des Grundvermögens
Die Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer
und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den Regelungen des
Bewertungsgesetzes. Seit dem 01.01.2023 gelten insoweit neue Regelungen, die mit
dem JStG 2022 verabschiedet worden sind. Dabei ist das Bewertungsgesetz
umfassend überarbeitet und an die Bewertungsregelungen der
Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst worden. Zum Teil wurde befürchtet,
dass die Änderungen zu höheren Steuern führen. Das Seminar beleuchtet, in
welchen Fällen mit dieser Konsequenz zu rechnen ist. Zu den Regelungen hat die
Finanzverwaltung gleichlautende Ländererlasse herausgegeben.
Der Gesetzgeber räumt unverändert die Möglichkeit ein, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen. Die Finanzverwaltung fordert künftig – unabhängig vom Inhalt des Gutachtens - auch einen Nachweis einer hinreichenden Qualifizierung. Hierzu hat die Finanzverwaltung Ende 2022 gleich lautende Erlasse verabschiedet, nach denen ein nachträglich erzielter Kaufpreis zur rückwirkenden Berichtigung führen kann.
Das Seminar erläutert anschaulich, welche Regelungen im Einzelnen maßgebend sind.
Der Gesetzgeber räumt unverändert die Möglichkeit ein, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen. Die Finanzverwaltung fordert künftig – unabhängig vom Inhalt des Gutachtens - auch einen Nachweis einer hinreichenden Qualifizierung. Hierzu hat die Finanzverwaltung Ende 2022 gleich lautende Erlasse verabschiedet, nach denen ein nachträglich erzielter Kaufpreis zur rückwirkenden Berichtigung führen kann.
Das Seminar erläutert anschaulich, welche Regelungen im Einzelnen maßgebend sind.
Wir verwenden für das Webinar die Anwendung "GoToWebinar". Sie erhalten alle notwendigen Informationen (Zugangslink, Kurzanleitung) vor dem Webinar.
Sie sollten schon vorab testen, ob Ihr PC die notwendigen Systemvoraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (GoToWebinar-Systemprüfung für Teilnehmer).