Aufzeichnung
Aufzeichnung: Grundsteuerreform unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft
Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgetragen, die Wertermittlung
für Zwecke der Grundsteuer bis zum 31.12.2019 neu zu regeln. Das
Grundsteuerreformgesetz sieht demgemäß eine Neubewertung der über
35 Millionen wirtschaftlichen Einheiten in Deutschland auf
den 1.1.2022 und eine Neufestsetzung der Grundsteuer auf der
Grundlage der neuen Grundsteuerwerte auf den 1.1.2025
vor. Erfasst werden von der Neuregelung nicht nur die
wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens, sondern auch die
wirtschaftlichen Einheiten der Land- und Forstwirtschaft.
Im Seminar / Skript werden im Schwerpunkt die Bewertungsregeln für die Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung der neuen Anwendungserlasse und Vordrucke gemäß dem Bundesmodell vorgestellt. Soweit einzelne Bundesländer von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und landesspezifische Sonderregelungen getroffen haben, werden diese thematisch einbezogen. Anders als bei der Bewertung des Grundvermögens sind für die Bewertung der Land- und Forstwirtschaft allerdings nur wenige vom Bundesmodell abweichende länderspezifische Regelungen getroffen worden.
Im Seminar / Skript werden im Schwerpunkt die Bewertungsregeln für die Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung der neuen Anwendungserlasse und Vordrucke gemäß dem Bundesmodell vorgestellt. Soweit einzelne Bundesländer von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und landesspezifische Sonderregelungen getroffen haben, werden diese thematisch einbezogen. Anders als bei der Bewertung des Grundvermögens sind für die Bewertung der Land- und Forstwirtschaft allerdings nur wenige vom Bundesmodell abweichende länderspezifische Regelungen getroffen worden.
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